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Seiner oder Meiner? Die Wahl des Nachnamens

15.04.2016

Nach einer Hochzeit ändert sich im Leben der beiden Partner so einiges. Dazu gehört mitunter auch der Nachname, denn heutzutage hat die Frau die Wahl – möchte Sie den Namen des Mannes übernehmen, einen Doppelnamen oder doch lieber den eigenen Nachnamen behalten? Diese Entscheidung fällt vielen Paaren sehr leicht, doch anderen bereitet es Kopfzerbrechen. Das hat seine Gründe, denn Verheiratete müssen bei der Wahl des Nachnamens so einiges beachten, denn nicht alles ist erlaubt. Wir geben einen Überblick, worauf es dabei ankommt.

Welcher ist der Ehename?

Grundsätzlich gilt: Eheleute sind gar nicht zu verpflichtet, einen gemeinsamen Nachnamen festzulegen. Es bleibt also ein gewisser Spielraum. Wenn sie es möchten können also beide Partner beispielsweise ihren Geburtsnamen behalten. Dann ändert sich was die Namen angeht nichts. Allerdings muss dennoch ein Ehename festgelegt werden. Das ist der Name, der dann beispielsweise an mögliche gemeinsame Kinder weitergegeben wird. Auf Ihren Papieren ändert dies jedoch nichts. Es ist also mehr ein formeller Akt, der beim Standesamt notiert und in einer Urkunde festgehalten wird. Gut zu wissen ist jedoch: Wenn Sie als Braut, bereits zum zweiten Mal heiraten und noch den Namen ihres Ex-Mannes tragen, so kann auch dieser Name als Ehename angegeben werden. Der frühere Mann muss diese Entscheidung dann akzeptieren.

Bitte nur ein Doppelname

Vielen Paaren ist es jedoch wichtig, dass sich ihre Hochzeit auch im Familiennamen widerspiegelt. So kann der Partner, dessen Name nicht der Ehename ist, seinen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Allerdings kann nur einer der beiden Partner einen sogenannten Doppelnamen haben. Einen gemeinsamen Doppelnamen gibt es nicht. Und wenn einer der beiden Partner bereits vorher einen Doppelnamen hatte, so kann kein dritter angefügt werden. Nach einer Kopplung ist Schluss.

Ändern klappt nicht so leicht

Ändern kann man seinen Nachnamen in Deutschland übrigens nicht so einfach. Das passiert eigentlich nur Heirat, Scheidung oder Tod. Wem der eigene Name nicht gefällt, der kann dagegen leider nicht viel machen. Damit der Name geändert werden kann, muss ein wirklich triftiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel dann, wenn man nachweisen kann, dass das Weiterführen des Namens unzumutbar wäre. Das könnte dann der Fall sein, wenn prominente Straftäter, z.B. aus der NS-Zeit den gleichen Namen trugen. Auch wer psychisch unter dem Namen leidet, kann eine Änderung beantragen. Diese kann unterschiedlich teuer werden, aber meist liegt sie bei rund 100 Euro.

Was sonst noch zählt

Egal für welche Namenskombination Sie sich entscheiden, Hauptsache Sie sind damit zufrieden. Egal in welchem Bereich der Ehe ist es entscheidend, dass beide Seiten mit dem Ergebnis glücklich werden – das fängt bei der Hochzeitsfeier an und zieht sich durch das gesamte Leben. Eines der wenigen Dinge, die aber der Frau allein überlassen ist, ist die Wahl des Brautkleides. Hier kann sich die zukünftige Braut ganz auf die eigenen Wünsche und Vorlieben konzentrieren. Damit Sie der Wahl des Brautkleides keine Kompromisse eingehen müssen, ist eine professionelle Brautmoden-Beratung das A und O. Nur qualifiziertes Fachpersonal kann Sie wirklich umfangreich bei dieser schwierigen Entscheidung unterstützen. Und keine Sorge: Geht nicht, das gibt es nicht. Ein gutes Brautkleid richtet sich nach Ihnen und nicht andersrum.

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